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Geschichte der Garde

Privilegiertes, Uniformiertes Bürgercorps der Stadt HALLEIN

„Traditionsverband der durch Paradeausrückungen kirchliche und weltliche Feste verschönert“ – Auszug aus den Vereinsstatuten

Allgemein

Das „Privilegierte, Uniformierte Bürgercorps der Stadt Hallein“, in weiterer Folge auch als „Halleiner Garde“, „Halleiner Gardekompanie“, „die Garde“, „Bürgergarde“ oder „Bürgercorps“ bezeichnet, ist ein Verein welcher aus ca. 50 aktiven Mitgliedern besteht. Hauptzweck des Vereins ist, durch Paradeausrückungen kirchliche und weltliche Feste zu verschönern.

Dazu gliedert sich die ausrückende Kompanie, welche von einem Hauptmann kommandiert wird, in einen Fahnentrupp, 2 Schützenzüge und einen Pionierzug. Jeder Zug wird von einem Offizier und einem Zugsunteroffizier geführt. Der Fahnentrupp besteht aus dem Fahnenführer, dem Fahnenoffizier, dem Spieß und einer aktuellen Zahl an Honoratioren (Protektor, Offiziere und Unteroffiziere welche keine aktive Funktion begleiten und einer Ehrendame (bei auswärtigen Festen)). Die Marketenderinnen marschieren neben dem Kommandanten bzw. hinter dem Fahnentrupp. Die Reihenfolge der ausrückenden Züge ändert sich nach einem festgelegten Rotationsprinzip – somit sind alle drei Züge gleichberechtigt.

Große Freude bereiten uns unsere "Taferlbuben", die mit höchster Begeisterung die Kompanie auch als "Hülsenklauber" bei wichtigen Ausrückungen unterstützen.  So mancher Taferlbub setzt seine "Laufbahn" später als Gardist in einem der drei Züge als Pionier oder Schütze fort.

Gliederung der Gardekompanie

IN ARBEIT !!!

Fahne

Die Fahne der Garde ist eine Spende der Fahnenpatinnen Dr. Margarethe Mayr, Maria Galsterer, Margarethe Vogl, Pauline Rosenkranz;
Avers sieht man weißer Hintergrund, mit roten Flammenzacken umrandet, das Halleiner Stadtwappen mit der Umschreibung „Bürgerwehr – hoch in Ehr“, Jahreszahlen: 1278 – 1963
Revers ist roter Hintergrund, mit weißem Rand und roten Flammzacken, Wappen der 2. Republik und das Kaiserwappen aus der k.u.k. Monarchie umschrieben mit „Priv. Unif. Bürgercorps Hallein“ abgebildet.

aktuell getragene Fahne  

Geschichte

Mittelalter

Das Gründungsdatum wurde auf das Jahr 1278 festgelegt. Grundlage für dieses Datum ist eine Weisung des regierenden Erzbischof (EB) Friedrich der 2. von Walchen wonach sich Bürger (zur damaligen Zeit hat man unter dem Begriff Bürger ausschließlich besitzende Einwohner bzw. Stadtadelige verstanden) zur Verteidigung der Stadt zu bewaffnen hatten. Dem voraus gegangen war das Recht durch den Kaiser, die Stadt Salzburg zu befestigen. Im Land Salzburg waren zu dieser Zeit alle Städte gleichberechtigt, somit erlangte auch Hallein das Recht, die Stadt zu befestigen.

Viele, für die heutige Zeit selbstverständliche, Regelungen im Mittelalter wurden aus momentanen Notwendigkeiten heraus getroffen. Im Hintergrund sollte jedoch immer die jeweils herrschende Gesellschaftsstruktur in die Vorstellung von Vorgängen mit einbezogen werden. Zu diesen grundsätzlichen Überlegungen gehört auch die Tatsache, dass eine allgemeine „Wehrpflicht“, wie wir sie heute verstehen, erst im Jahre 1868 (!) eingeführt wurde.

Man muss akzeptieren dass Urkunden und gesicherte Überlieferungen aus dem Mittelalter nicht oder ungenügend (nach heutigen Maßstäben) vorhanden sind und dadurch nur „Schlussfolgerungen“ aus „Metadaten“ getroffen werden können.

einer der ersten „Gardisten“ (li) und in k.k. Uniform um 1900 (re)

Neuzeit bis 1800

1494 veranlasste EB Sigismund aufgrund der Raubzüge der Türken Schutzmaßnahmen und führte die sogenannte Landfahne ein. Diese bestand aus jedem zehnten Mann aller Ansässigen und Einwohner (jeder 15. war Reserve) und hatte eine Stärke von 8000 Mann. Die einzelnen Gerichte des Landes stellten dazu Fähnlein von je 300 Mann.

Kaiser Maximilian 1. führte das Landsknechtswesen ein. Diese angeworbenen Söldner verrichteten das Kriegshandwerk, wurden aber in Friedenszeiten zu einer wahren Landplage. So dachte man während des 30 jährigen Krieges an die Schaffung eines „stehenden Heeres“.

Während des Türkenkrieges 1595 wurden Bürgerwachen aufgestellt.

Im Jahre 1610 hielten 78 Schützen und 43 „Doppelsöldner“ Wachen wegen der Feindseligkeiten zwischen EB Wolf-Dietrich und dem Herzog von Bayern.

Eine Paradeausrückung fand am 14. Oktober 1612 anlässlich des Einzuges von EB Markus Sittikus in Hallein statt.

1626 beteiligte sich das Halleiner Fähnlein bei der Bekämpfung des oberösterreichischen Bauernaufstandes.

1647 bis 1650 besetzten die Bürger die Stadttore wegen des Schwedenkrieges.

Zwischen 1668 und 1779 wurde eine kaiserliche Werbung vorgenommen. Hallein erhielt das Privileg, im Bedarfsfall mit einem eigenen Fähnlein ausrücken zu dürfen. Das hatte zur Folge dass in Hallein der Werbetisch nicht mehr aufgeschlagen werden durfte.

Seit Ende des 30 jährigen Krieges fanden zunehmend Paradeausrückungen der Halleiner Garde (Bürger und Einwohner Halleins welche im Fähnlein zusammen dienten) statt.

Eingliederung Salzburgs ins Habsburgerreich

Durch den Ausbruch des Krieges zwischen Österreich und Frankreich (13. Dezember 1800 Schlacht am Walserfeld) kam Salzburg, das Land, welches von den Erzbischöfen ein Jahrtausend lang verwaltet und regiert wurde, in höchste Not.

Am 19. August 1802 marschierten kaiserliche Truppen ein, welche das Land für den Großherzog von Toskana in Besitz nahmen. Kurfürst Ferdinand, Erzherzog von Österreich , Großherzog von Toskana, stiftete im Jahr 1805, zum Zeichen seiner Wertschätzung und Anerkennung, der Bürgergarde von Hallein eine Fahne. In dieser Zeit bestand die Garde aus einer Kavallerie- Abteilung und Füsilieren.

In diesen Zeiten besuchten seine Majestät Kaiser Franz und seine Gemahlin am 10. August 1803 und am 5. November 1804 die Stadt Hallein , wobei jedes Mal die paradierende Bürgergarde besondere Erwähnung gefunden hatte. Napoleon brach den Frieden und erklärte Östereich den Krieg. Die Franzosen mit den ihnen verbündeten Bayern drangen in Salzburg ein, und am 30. Oktober 1805 wurde die Stadt Salzburg besetzt. Am 26. Dezember  1805  wurde in Pressburg Friede geschlossen, infolge dieses Friedenschlusses wurde seine Majestät Kaiser Franz von Österreich Herrscher über Salzburg . Aus dem selbständigen Staat und dem Hauptteil des Kurfürstentums war nun die Provinz eines großen Reiches geworden.

Die Chronik berichtet: „Damals paradierte zum ersten Mal die neu uniformierte Bürgergarde  mit  zwar nicht zahlreicher, aber prächtig montierter und vortrefflich exerzierter Kavallerie…“

Die Uniformierung bestand aus gelbledernen Hosen, hellroten silberbordierten Westen, hellgrünen Röcken mit roten Aufschlägen, silberbordiertem Hut und ebensolcher Schabacke. Die Füsiliere trugen hellgrüne Röcke mit roten Aufschlägen, rote Westen, schwarze kurzen Hosen, weiße Strümpfe und Schnallenschuhe.

Am 7. April 1809 erklärte Kaiser Franz dem französischen Kaiserreich den Krieg. In dieser kriegerischen Zeit belastete zudem noch der Durchmarsch vieler verbündeter und feindlicher Einheiten die Stadt und ihre Bewohner. Vom 1.Mai 1809 bis 1. Juli 1810 waren allein im Bezirk Hallein 9030 Offiziere , 143026 Mann und 20248 Pferde einquatiert und verpflegt worden.

Zwei im Zuge der Belagerung der Stadt Hallein von den Bayern abgeschossene, kleine Kanonenkugeln befinden sich noch heute an der Salzachseite der ehemaligen Salamifabrik Grabner.

Am 30.September 1810 fand die Übergabe von Salzburg und Berchtesgaden an Bayern statt.

Während zuvor Österreich und die französische Administration die bestehenden Einrichtungen in Salzburg belassen hatten, gefielen sich die Bayern im neuorganisieren, dem vieles zum Opfer fiel. So wurde die Bürgergarde aufgelöst und in eine Nationalgarde 3. Klasse umgewandelt (28. Jänner 1812). Die Uniformierung bestand aus hellblauen Röcken mit weißen Knöpfen und hellblauen Aufschlägen, gleichfarbigen, engen Hosen und schwarzen Gamaschen. Die Kopfbedeckung bestand aus einem gestülpten Hut mit blauweißen Kokarden.

Das Bürgerkorps hatte während dieser drei Invasionen im Inneren für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, es hatte unzählige Wachen, Patrouillen und Transporte zu tätigen und verhinderte, wo es konnte, in der Bevölkerung drohende Unruhen.

Am Pfingstsonntag, den 17. Mai 1812, führte die „Garde“ ihre erste Kirchenparade durch.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Bürgerkorps und Nationalgarde war, dass die 3. Klasse der Nationalgarde nicht bloß aus den gewerbetreibenden Bürgern der Städte und Märkte, sondern aus allen ansässigen Einwohnern, mittel- und unmittelbaren Staatsdienern und den Familienvätern aller Klassen in den Städten und auf dem Lande bestehen sollte. Jede Stadt hatte jedes Mal mit dem 1.April  und 1. Oktober  eine Tabelle über die Stärke und den Bestand der Bürger-Miliz an das einschlägige königliche General-Landeskommisariat einzusenden, welches dann einen Gesamtbericht dem König von Bayern vorzulegen hatte. Unter dem Kommando eines Hauptmannes standen in dieser Zeit etwa 1 Oberleutnant, 2 Unterleutnante, 1 Feldwebel, 1 Sergeant, 6 Korporäle, 1 Pfeifer, 2 Tamboure, Pioniere und ca. 90 Mann mit Feuergewehren. Diese angeführten Chargen und Gemeinen formierten sich in 2 Kompanien. In dieser Zeit sind die Vorgänger der später eingeführten allgemeinen Wehrpflicht zu finden.

Innerhalb von 13 Jahren, von 1803 bis 1816, wechselte Salzburg fünf Mal seinen Herren , ehe es im Jahre 1816 endlich mit Österreich für immer vereinigt wurde.

Am 31. August 1819 besuchte Kronprinz Ferdinand die Stadt Hallein. Zu diesem Anlass fand vermutlich die erste Paradeausrückung der Bürgergarde im Habsburgerreich statt.

Weitere Paradeausrückungen wurden anlässlich der Besuche von Erzherzog Karl von Österreich (12. Juni 1824) und von Kaiser Franz (16. Juli 1831)  durchgeführt.

Die Stärke der Gardekompanie betrug im Jahr 1829 125 Mann von denen 105 das Bürgerrecht besaßen.

1833 konnte der Bestand der Bürgergarde durch das Engagement von Hauptmann Hörwarter gesichert werden. Es wurden Statuten verfasst sowie Anordnungen getroffen um die Garde im Bedarfsfalle zu alarmieren und entsprechend einzusetzen.

Am 20. August 1848 feierte die Bürgergarde ihr 200 jähriges Jubiläum, da man zu dieser Zeit keinerlei beglaubigte Zeugnisse hatte, die eine frühere Gründung bewiesen hätten.

1859 wurde der Uniformfrack vom Waffenrock  abgelöst.

Kaiser Franz Josef sprach sich immer wieder lobend über die Bürgergarde aus. Es entstand über 68 Jahre der Regierung Kaiser Franz Josefs ein starkes Band zur Bürgergarde.

Neben Paradeausrückungen wurde im Jahr 1868 der Grundstein einer weiteren Tradition gelegt: der „Ball des Privilegierten, Uniformierten Bürgercorps der Stadt Hallein“  fand  das erste Mal statt und sollte bis in die 1980er Jahre (mit Unterbrechungen) regelmäßig stattfinden.

In den 1870er Jahren wurde die Kampfkraft der Garde gesteigert: die Musketen wurden gegen moderne Gewehre getauscht und ein Schwerpunkt wurde auch auf die körperliche Ertüchtigung und auf den Exerzierdienst gelegt.

Am 20. Dezember 1889 unterwarf sich das Bürgercorps den Landsturm-Organisations-Vorschriften und war somit berechtigt, die k.k. Uniform zu tragen.

Die Garde bestand 1897 aus 2 Kompanien sowie aus einem historischen Zug, welcher später zum Vorbild für die Neuuniformierung wurde.

Als Zeichen kaiserlicher Huld schenkte Kaiser Franz Josef im Jahre 1907 der Halleiner Bürgergarde eine kunstvoll ausgearbeitete Fahne.

1912 bekam die gesamte Garde neue Uniformen, die im wesentlichen ihr Aussehen mit Frack und Tschako in der Zeit der napoleonischen Kriege hat.

 

Antwort des „Heeresgeschichtlichen Museums Wien“ an das "Privilegierte, Uniformierte Bürgercorps der Stadt Hallein" bezüglich der Uniformen des Halleiner Bürgercorps welche heute getragen werden:

 

Sehr geehrter Herr Schaber, wir haben im Internet die Seite des Bürgercorps besucht und konnten dort auch die Uniformen ansehen.

Die Kopfbedeckung mit dem großen spitzen Schild und der Schnurverzierung ist typisch für französische Uniformen aus der Zeit der Napoleonischen Kriege.

Der blaue Rock mit roten Aufschlägen erinnert an bayerische Uniformen, die roten Epauletten sind typisch französisch.

Die Dienstgrade mit Sternen und Borten am Kragen sind eindeutig eine österreichische Tradition.

Die beiden Pioniere mit weißer Schürze und der Axt sind eine auch heute noch in Frankreich übliche Erscheinung.

Insgesamt entspricht das Erscheinungsbild der Uniform des Bürgercorps in keiner Weise einer typisch österreichischen Uniform.

Vielmehr erscheint sie als eine Mischung mehrerer Stilelemente aus Frankreich, Bayern und Österreich.

Dadurch kann man auch die unterschiedlichen Einflüsse und die bewegte Geschichte Salzburgs ablesen.

Die Uniform selbst ist typisch für die Zeit um 1815, hingegen sind aber die österreichischen Dienstgradabzeichen (Distinktionen) in der Form von Sternen und Borten erst 1849 eingeführt worden.

Sachbearbeitung durch: OR Prof. Mag. Peter STEINER Tel: 10-050201 10 60304

Email: contact@hgm.at

Vom Ende der Monarchie bis heute

Während des 1. Weltkrieges wurde die Halleiner Bürgergarde immer wieder für Sicherungs- und Wachaufgaben herangezogen.

Nach dem Weltkrieg schlossen sich die heimkehrenden Bürgercorpsangehörigen erneut zu ihrer traditionsreichen Gemeinschaft zusammen und die Garde wurde neu aufgebaut.

In der Zwischenkriegszeit fanden ausschließlich Paradeausrückungen statt. Bemerkenswert ist, dass neue Statuten verfasst wurden, welche vom Inhalt her „weniger militärisch“ sein sollten.

Mit dem Anschluss Österreichs an das „Deutsche Reich“ wurde das „Privilegierte, Uniformierte Bürgercorps der Stadt Hallein“ verboten. Es gibt aus dieser Zeit keinerlei Aufzeichnungen.

Erst im Jahre 1953 erfolgte die Wiedergründung der Halleiner Bürgergarde.

Das Bürgercorps erfuhr enormen Zuspruch und es ist den handelnden Personen zu verdanken, dass mit einer ansehnlichen Mannstärke bis heute kirchliche und weltliche Würdenträger (Bischöfe, Königinnen, Präsidenten,…) mit allen Ehren, die eine „Gardekompanie“ bieten kann, empfangen werden.

Das "Privileg" der Bürgergarde

  • Waffen zu besitzen, zu tragen, einzusetzen war „immer“ ein Privileg einer herrschenden und besitzenden Minderheit – die Obrigkeit hatte seit jeher Angst vor einer sogenannten „Volksbewaffnung“ die in weiterer Folge eine Bedrohung des eigenen Führungsanspruches bedeuten hätte können.
  • Hallein erhielt zur Zeit nach dem 30 jährigen Krieg das Privileg ein eigenes Fähnlein im Bedarfsfall (Bedarf des EB/Kaisers) zu stellen.
  • Das „Salvenschießen“, welches erst nach dem 30 jährigen Krieg entstanden ist, wurde immer wieder von der Obrigkeit untersagt.
  • Dem „Halleiner Bürgercorps“ wurde 1791 von EB Colloredo das „Privileg“ erteilt, Salven geben zu dürfen. Dieses „Privileg“ ist jedoch nicht der „Namensgeber“ für die spätere Bezeichnung „Privilegiertes, Uniformiertes Bürgercorps der Stadt Hallein“.
  • Die Bezeichnung „„Privilegiertes“, Uniformiertes Bürgercorps“ hat seinen ersten Ursprung im „Privileg“, den Reichsadler in der Fahne führen zu dürfen und kann frühestens mit der Eingliederung Salzburgs in das Kaiserreich stattgefunden haben.
  • Spätestens und durch eine wesentliche und umfassende Rechtsquelle gesichert, erhielt die Halleiner Garde das „Privileg“ im Namen im Jahr 1851 . Grundlage stellt das kaiserliche Patent vom 22. August 1851, Reichsgesetzblatt Nr. 191 dar. Darin werden die Nationalgarden aufgelöst, den historischen Garden jedoch der Fortbestand erlaubt, sofern sie nicht in den Nationalgarden aufgegangen waren. Davon waren jene Garden erfasst, welche schon auf „einige Jahrzehnte“ Bestand zurückblicken konnten. „K.k. privilegiert“ durften sich die „historischen Garden“ nennen – dieses „Prädikat“ bezieht sich ausschließlich auf das kaiserliche Patent von 1851 und allenfalls auf Vorrechte aus dem 18. Jhdt. (was auf Salzburg und damit auf Hallein erst ab 1805 (siehe oben) zutreffen kann) und ist keinesfalls mittelalterlichen Ursprungs.

Militärische Disziplin und Salvenschießen:

Als Ergänzung zur geschichtlichen Entwicklung der Halleiner Bürgergarde soll allen Interessierten die nachfolgende kurze Erläuterung dienen:

  • Eine Kompanie, welche vorbildlich und im Sinne der verschiedenen „Waffengriffe“ exakt und einheitlich Auftritt, beweist enormes Können und Disziplin, was durch ständiges Üben erreicht wird.

Es bedeutet eine „Ehrerbietung“ und eine nicht vergleichbare Wertschätzung, wenn ein Gast durch eine Ehrenkompanie empfangen wird.

  • Die „Generaldecharge“ ist der Höhepunkt dieser Wertschätzung und geht auf alte Traditionen zurück, wonach ein Kommandant einen Gast  „beruhigte“ in dem er alle „Kugeln“ aus dem Lauf entfernte (abfeuern ließ) und damit zum Ausdruck brachte: „…es befindet sich keine Kugel im Lauf - es besteht keine Gefahr – ich heiße dich als Freund willkommen!“
  • Dass im Anschluss oft ein „Schnapserl“ gereicht wird, unterstreicht diesen Willkommensgruß.

Die Garde heute

Neben den statutengemäßen Tätigkeiten, welche die Garde seit Jahrhunderten ausführt (diese Tätigkeiten wurden als Statuten übernommen, da sich aus der Garde im 19.Jhdt. ein Verein entwickelte, der keine „hoheitsrechtlichen“ Dienste (zuletzt im Rahmen der „Landsturmpflicht“ im 1. Weltkrieg) mehr ausübte), widmen sich die Vereinsmitglieder heute zu einem großen Teil geselligen Zusammenkünften.  Dies sind vor allem Stammtische im Gardeheim und bei unserem Stammwirt.

Die Leistungsabzeichen, welche in 3 Kategorien (Bronze, Silber, Gold) errungen werden können, stellen eine Herausforderung dar und regen zu gemeinsamen Trainings an.